Teilzeitarbeit: Flexibilität mit Chancen und Herausforderungen
8 Prozent im Jahr 1990, 21 Prozent heute: Die Teilzeitquote bei Männern hat sich in der Schweiz in den letzten 35 Jahren fast verdreifacht. Was lange als Ausnahme galt, ist zum festen Bestandteil des Arbeitsmarktes geworden und stellt HR-Verantwortliche vor neue Fragen.
Ob Mütter und Väter, Personen in Weiterbildung oder solche mit dem Wunsch nach mehr Freizeit – Teilzeitmodelle schaffen den dafür notwendigen Rahmen. Von Teilzeitarbeit spricht man allgemein, wenn das vereinbarte Pensum unter dem betrieblichen Vollzeitpensum liegt.
Doch so attraktiv Teilzeitarbeit ist, so wichtig ist es auch, die Rahmenbedingungen zu verstehen. Denn hinter der Flexibilität verbergen sich Themen, die gut durchdacht sein wollen – sowohl für Arbeitnehmende als auch für Arbeitgebende.
Vorteile für Arbeitnehmende
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Bessere Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben
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Raum für Weiterbildung, private oder unternehmerische Nebenprojekte
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Reduktion von Stress und Burnout-Risiko
Nachteile / Risiken für Arbeitnehmende
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Tieferes Einkommen mit Auswirkungen auf AHV und BVG
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Komplexere Sozialversicherungssituation bei mehreren Anstellungen
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Karrierechancen je nach Branche und Unternehmenskultur eingeschränkt
Vorteile für Arbeitgebende
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Höhere Mitarbeiterbindung und -zufriedenheit
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Zugang zu Fachkräften, die sonst nicht verfügbar wären
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Flexiblere Ressourcenplanung
Das Arbeitsmodell im Wandel
Teilzeitarbeit hat sich in der Schweiz in den letzten Jahren grundlegend verändert und sich von einer Randerscheinung zu einem festen Bestandteil des Arbeitsmarktes entwickelt. Laut dem Bundesamt für Statistik arbeiteten während 1990 nur rund 25 % der Erwerbstätigen Teilzeit. Heute sind es ca. 40 %.
Besonders deutlich zeigt sich dieser Wandel beim Blick auf die Geschlechter:
Frauen
- 1990: ca. 50 % arbeiteten Teilzeit
- Heute: rund 60 % arbeiten Teilzeit
Männer
- 1990: nur etwa 8 % mit einem Teilzeitpensum
- Heute: rund 21 % mit einem Teilzeitpensum
Während Frauen traditionell häufiger Teilzeit arbeiten (oft im Zusammenhang mit Familienarbeit), entscheiden sich heute zunehmend auch Männer bewusst für ein reduziertes Pensum. Fast jeder fünfte Mann in der Schweiz arbeitet heute in einem Teilzeitpensum.
Insgesamt arbeiten derzeit fast 2 Millionen Menschen in der Schweiz Teilzeit. Diese Entwicklung spiegelt einen gesellschaftlichen Wandel wider: Arbeit wird flexibler gedacht, und Themen wie Work-Life-Balance, Selbstbestimmung und Lebensqualität gewinnen an Bedeutung.
Arbeitszeitmodelle und Gestaltungsmöglichkeiten
Teilzeitarbeit kann in unterschiedlichen Formen organisiert werden. Am häufigsten ist das klassische Modell mit einem festen Pensum, beispielsweise 40 oder 60 %. Daneben gewinnen flexible Modelle zunehmend an Bedeutung. Dazu gehören Gleitzeit, Jahresarbeitszeit oder auch Arbeit auf Abruf. Es kann auch sein, dass Arbeitnehmende mehrere Teilzeitstellen bei verschiedenen Arbeitgebenden kombinieren.
Die verschiedenen Modelle schaffen viel Flexibilität, verlangen aber gleichzeitig eine gute Planung und Koordination. Insbesondere bei unregelmässigen Arbeitszeiten oder mehreren Anstellungen kann der administrative Aufwand für den Arbeitnehmenden sowie Arbeitgebenden steigen.
Entlöhnung und finanzielle Auswirkungen
Die Entlöhnung bei Teilzeitarbeit erfolgt grundsätzlich proportional zum Beschäftigungsgrad. Das bedeutet, dass ein reduziertes Pensum direkt zu einem entsprechend tieferen Einkommen führt. Neben dem Grundlohn betrifft dies auch variable Vergütungsbestandteile wie beispielsweise Boni, die in der Regel anteilig ausgerichtet werden. Wichtig ist zudem die Regelung von Überstunden. Diese sollten klar definiert sein, insbesondere bei flexiblen Arbeitszeitmodellen.
Ein reduziertes Pensum hat finanzielle Auswirkungen, die bei der persönlichen Planung berücksichtigt werden sollten.
Ferien, Feiertage und Zeiterfassung
Ferienanspruch
Arbeitnehmende mit einem Teilzeitpensum haben grundsätzlich Anspruch auf gleich viele Ferienwochen wie Vollzeitbeschäftigte. Die konkrete Berechnung der Ferientage richtet sich nach dem Arbeitszeitmodell des Unternehmens. Auch bei Feiertagen gelten besondere Regelungen. Welche Feiertage entschädigt werden und unter welchen Voraussetzungen ein Anspruch besteht, richtet sich neben den gesetzlichen Bestimmungen, auch nach dem kantonalen Recht sowie den Regelungen im Arbeitsvertrag. Fällt ein Feiertag auf einen regulären Arbeitstag, besteht grundsätzlich Anspruch auf Entschädigung. Hingegen besteht kein gesetzlicher Anspruch darauf, dass Feiertage «nachbezahlt» werden, wenn sie auf einen arbeitsfreien Tag fallen.
Ferienmodelle
In der Praxis gibt es unterschiedliche Modelle für die Berechnung und den Bezug von Ferien bei Arbeitnehmenden mit einem Teilzeitpensum. Einige Unternehmen schreiben ihnen die gleiche Anzahl Ferientage gut wie den Vollzeitbeschäftigten. Für den Bezug einer Ferienwoche müssen in diesem Fall fünf Ferientage eingesetzt werden. Andere Unternehmen berechnen die Ferientage proportional zum Beschäftigungsgrad. In diesem Modell werden für eine Ferienwoche nur so viele Ferientage benötigt, wie dem individuellen Arbeitspensum entsprechen.
Zeiterfassungsmodelle
Bei der Zeiterfassung gibt es ebenfalls unterschiedliche Modelle. Entscheidend ist, ob die Arbeitszeit in einem flexiblen oder in einem fixen Modell geführt wird.
Bei einem flexiblen Modell wird die Wochensollzeit gleichmässig auf fünf Arbeitstage verteilt – unabhängig davon, an welchen Tagen tatsächlich gearbeitet wird. An den arbeitsfreien Tagen entstehen rechnerisch Minusstunden, die durch die Plusstunden an den effektiven Arbeitstagen innerhalb derselben Woche wieder ausgeglichen werden. Beim fixen Modell werden die Wochensollstunden ausschliesslich auf die vereinbarten Arbeitstage verteilt. An den arbeitsfreien Tagen werden weder Sollstunden noch Zeitabweichungen erfasst.
Rechenbeispiel:
Im folgenden Beispiel arbeitet eine Person in einem 60 %-Pensum bei einer betrieblichen Wochenarbeitszeit von 42 Stunden. Die vereinbarten Arbeitstage sind Montag bis Mittwoch. Donnerstag und Freitag sind arbeitsfrei. Daraus ergibt sich eine Wochensollzeit von 25.2 Stunden.
Flexibles Modell mit Wochensollzeit von 25.2h
| Stunden in h | Montag | Dienstag | Mittwoch | Donnerstag | Freitag | Total |
| Sollstunden | 5.04 | 5.04 | 5.04 | 5.04 | 5.04 | 25.2 |
| Iststunden | 8.4 | 8.4 | 8.4 | 0 | 0 | 25.2 |
| Differenz | +3.36 | +3.36 | +3.36 | -5.04 | -5.04 | 0 |
Fixes Modell mit Wochensollzeit von 25.2h
| Stunden in h | Montag | Dienstag | Mittwoch | Donnerstag | Freitag | Total |
| Sollstunden | 8.4 | 8.4 | 8.4 | 0 | 0 | 25.2 |
| Iststunden | 8.4 | 8.4 | 8.4 | 0 | 0 | 25.2 |
| Differenz | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Feiertage
Das gewählte Zeiterfassungsmodell hat auch Auswirkungen auf die Behandlung von Feiertagen. Je nachdem, ob die Arbeitszeit flexibel oder fix geführt wird, werden Feiertage in der Zeiterfassung unterschiedlich berücksichtigt. Deshalb ist es wichtig, dass das angewendete Modell transparent geregelt und für Arbeitnehmende fair und nachvollziehbar ist.
Obligatorische Unfallversicherung
Alle Arbeitnehmenden sind über den Arbeitgebenden gegen Berufsunfälle versichert. Aber erst ab 8 Arbeitsstunden pro Woche ist ein Teilzeitangestellter automatisch bei seinem Arbeitgeber gegen Nichtberufsunfälle versichert. Dabei sind die effektiv geleisteten Arbeitsstunden massgebend, nicht allein das vertraglich vereinbarte Pensum. Werden diese Mindeststunden nicht erreicht, muss der Schutz gegen Nichtberufsunfälle über die private obligatorische Krankenversicherung sichergestellt werden.
Krankheit, Unfall sowie Leistungen bei Mutterschaft und Vaterschaft
Bei einem Arbeitsausfall infolge Krankheit oder Unfall haben Arbeitnehmende mit einem Teilzeitpensum grundsätzlich Anspruch auf Lohnfortzahlung, genauso wie Vollzeitbeschäftigte. Bei Krankheit richtet sich deren Dauer nach den gesetzlichen Bestimmungen beziehungsweise den vertraglichen Regelungen. Häufig wird der Schutz durch eine Krankentaggeldversicherung ergänzt. Bei Unfällen kommen – je nach Art des Unfalls und bestehendem Versicherungsschutz – die Leistungen der Unfallversicherung zum Tragen.
Bei Mutterschaft und Vaterschaft bestehen ebenfalls gesetzlich geregelte Ansprüche. Die Leistungen werden jedoch in der Regel über die Erwerbsersatzordnung (EO) ausgerichtet und bemessen sich am erzielten Einkommen. Da Arbeitnehmende mit einem Teilzeitpensum ein tieferes Erwerbseinkommen erzielen, fallen auch diese Leistungen entsprechend tiefer aus.
Grundsätzlich gilt: Sämtliche Lohnersatzleistungen orientieren sich am versicherten beziehungsweise erzielten Einkommen. Wer Teilzeit arbeitet, erhält deshalb bei Krankheit, Unfall sowie während Mutterschaft oder Vaterschaft in der Regel tiefere Leistungen als Personen mit einem höheren Beschäftigungsgrad. Bei mehreren Arbeitgebenden kann die Koordination der Leistungen zusätzlich anspruchsvoller sein.
Auswirkungen auf die staatliche Altersvorsorge (1. Säule)
Teils ist der Irrglaube verbreitet, dass ein tieferes Einkommen automatisch zu einer proportional tieferen AHV-Rente führt. Dies ist nicht korrekt. Für die Berechnung der AHV-Rente werden die Beitragsjahre und das durchschnittliche Jahreseinkommen berücksichtigt. Wer langfristig Teilzeit arbeitet, erzielt häufig ein tieferes durchschnittliches Erwerbseinkommen und kann dadurch im Alter eine tiefere AHV-Rente erhalten als Personen mit höheren Einkommen. Allerdings fällt die Rente nicht proportional tiefer zum Einkommen aus, da die AHV bewusst sozial ausgestaltet ist. Bei Teilzeitarbeit sind die Einbussen der Altersvorsorge der 2. Säule einiges grösser als der 1. Säule.
Auswirkungen auf die berufliche Altersvorsorge (2. Säule)
Ein besonders wichtiger Aspekt der Teilzeitarbeit betrifft die Altersvorsorge über die 2. Säule. Der Zugang zur Pensionskasse ist an eine Mindestlohnschwelle gebunden. Wer diese nicht erreicht, ist nicht obligatorisch versichert. Für die Berechnung des versicherten BVG Lohnes wird der AHV-pflichtige Jahreslohn genommen. Auf diesem wird ein Abzug gemacht, der sogenannte Koordinationsabzug. Die Höhe des Koordinationsabzuges ist gesetzlich geregelt und somit für alle gleich. Daher wirkt sich der sogenannte Koordinationsabzug bei tiefen Einkommen besonders stark aus. Allerdings kann dem entgegengesteuert werden, wenn der Koordinationsabzug proportional zum Beschäftigungsgrad berechnet wird. Ob der Koordinationsabzug angepasst wird, hängt vom Vorsorgereglement der jeweiligen Pensionskasse ab. Zu beachten ist zudem, dass Grenzbeträge und Koordinationsabzug regelmässig gesetzlich angepasst werden.
Rechenbeispiel:
Wir gehen für das Rechenbeispiel von einem AHV-pflichtigen Jahreslohn von 80'000 bei einer 100 % Anstellung aus.
| Einkommen Vollzeitarbeit | Einkommen Teilzeitarbeit (50%) mit vollem Koordinationsabzug | Einkommen Teilzeitarbeit (50%) mit angepasstem Koordinationsabzug | |
| Jahreslohn in CHF | 80'000 | 40'000 | 40'000 |
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Koordinationsabzug |
-26'460 | -26'460 | -13'230 |
| Versicherter BVG-Lohn in CHF | 53'540 | 13'540 | 26'770 |
Arbeitnehmende mit einem Teilzeitpensum bauen somit geringere Altersguthaben auf als Vollzeitbeschäftigte. Besonders betroffen sind Personen mit mehreren kleinen Pensen bei verschiedenen Arbeitgebenden, da diese unter Umständen gar nicht oder nur teilweise versichert sind.
Karriere- und Entwicklungsmöglichkeiten
Teilzeitarbeit kann sich je nach Branche, Funktion und Unternehmenskultur auf die berufliche Entwicklung auswirken. Auch heute werden Führungspositionen teilweise noch bevorzugt an Mitarbeitende mit höheren Arbeitspensen vergeben. Gründe dafür sind unter anderem die höhere Präsenz im Unternehmen, die Verfügbarkeit für Sitzungen und Entscheidungen sowie die einfachere Planung von Ressourcen und Verantwortlichkeiten.
In den letzten Jahren hat jedoch ein Umdenken stattgefunden. Viele Arbeitgebende fördern heute bewusst Teilzeit- und Jobsharing-Modelle, auch bei höher qualifizierten Arbeitsstellen und Führungsfunktionen. Dazu beigetragen haben unter anderem veränderte Erwartungen der Arbeitnehmenden sowie der zunehmende Fachkräftemangel.
Fazit
Teilzeitarbeit bietet grosse Chancen – sowohl für Arbeitnehmende als auch für Arbeitgebende. Während Arbeitnehmende von einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben profitieren können, stärken flexible Teilzeitmodelle die Arbeitgeberattraktivität von Unternehmen und unterstützen die langfristige Bindung von Fachkräften. Voraussetzung dafür sind klare Regelungen, eine sorgfältige Planung und eine offene Kommunikation. Ob Teilzeitarbeit die richtige Wahl ist, hängt von der persönlichen Lebenssituation und den beruflichen Zielen ab. Wer die finanziellen, arbeitsrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen frühzeitig prüft, kann die Vorteile eines reduzierten Pensums optimal nutzen.
Checkliste: Was ist vor einer Pensumsreduktion zu prüfen?
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Wie verändert sich mein Nettolohn?
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Bin ich weiterhin in der Pensionskasse (BVG) versichert?
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Wird der Koordinationsabzug meiner Pensionskasse dem Pensum angepasst?
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Wie werden Ferien und Feiertage berechnet?
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Welches Zeiterfassungsmodell gilt im Unternehmen?
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Bin ich gegen Nichtberufsunfälle versichert?
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Arbeite ich für mehrere Arbeitgeber und welche Auswirkungen hat das auf meine Sozialversicherungen?