Das A1-Formular ist eine Bescheinigung, die bestätigt, dass ein Arbeitnehmer während eines Auslandseinsatzes innerhalb der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder in der Schweiz weiterhin in seinem Heimatland sozialversichert ist. Es dient dazu, Doppelversicherungen zu vermeiden und die soziale Absicherung im Ausland zu gewährleisten. Der Arbeitnehmer ist im Krankheitsfall und bei Unfällen abgesichert.
Der Antrag erfolgt in der Regel bei der zuständigen Schweizer Sozialversicherung. Das Formular kann für einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten beantragt werden. Bei längeren Einsätzen sind unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen möglich, um die Anwendung der Sozialversicherungsregelungen des Heimatlandes weiterhin zu gewährleisten.
Frühzeitig planen: Beantragen Sie das A1-Formular rechtzeitig vor Beginn des Auslandseinsatzes.
Dokumentation prüfen: Stellen Sie sicher, dass alle Angaben korrekt sind, um eine reibungslose Ausstellung zu gewährleisten.
Mitarbeitende informieren: Klären Sie Ihre Mitarbeitenden über die Bedeutung des Formulars und die Notwendigkeit, es bei sich zu tragen.
Aufbewahrung: Bewahren Sie Kopien des Formulars sicher auf, da es bei Kontrollen vorgelegt werden muss.
Stellen Sie sich vor, ein Schweizer Bauunternehmen erhält den Auftrag, ein grosses Projekt in Frankreich umzusetzen. Für die Dauer des Projekts entsendet das Unternehmen erfahrene Mitarbeitende nach Frankreich. Hier kommt das A1-Formular ins Spiel:
Schritt 1: Antragstellung
Bevor die Mitarbeitenden nach Frankreich reisen, beantragt das Unternehmen bei der zuständigen Schweizer Sozialversicherung für jeden Mitarbeitenden ein A1-Formular. Das erfolgt meist online über das Portal der Schweizerischen Ausgleichskasse. Dabei gibt das Unternehmen die voraussichtliche Einsatzdauer und die Tätigkeiten an.
Schritt 2: Ausstellung des Formulars
Nach Prüfung der Angaben stellt die Schweizerische Ausgleichskasse das A1-Formular aus und schickt es an das Unternehmen, das es an die Mitarbeitenden weiterleitet.
Schritt 3: Mitführen während des Einsatzes
Die Mitarbeitenden müssen das A1-Formular während ihres gesamten Aufenthalts in Frankreich stets bei sich tragen. Bei Kontrollen durch französische Behörden dient es als Nachweis, dass sie weiterhin in der Schweiz sozialversichert sind. Das ist unerlässlich, um rechtliche Probleme und Bussgelder zu vermeiden.
Schritt 4: Rückkehr in die Schweiz
Nach Abschluss des Projekts kehren die Mitarbeitenden zurück. Das Formular hat während des Einsatzes die soziale Absicherung gewährleistet und Doppelzahlungen vermieden.
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